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   LSG Hamburg, 08.03.2011 - L 1 KA 22/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,12444
LSG Hamburg, 08.03.2011 - L 1 KA 22/11 B ER (https://dejure.org/2011,12444)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2011 - L 1 KA 22/11 B ER (https://dejure.org/2011,12444)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2011 - L 1 KA 22/11 B ER (https://dejure.org/2011,12444)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung - Anforderung an Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs - Berufsfreiheit

  • Justiz Hamburg

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 103 Abs 4 SGB 5, Art 12 Abs 1 GG
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung - Anforderung an Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs - Berufsfreiheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im sozialgerichtlichen Verfahren kann mit der Regelungsanordnung begehrt werden; Einstweiliger Rechtsschutz zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 22/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirksamkeit der Zulassung mit Bedingung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2011 - L 1 KA 22/11
    Hiermit schloss das Bundessozialgericht an seine vorbestehende Rechtsprechung an, die den Zulassungsgremien der vertragsärztlichen Versorgung die Befugnis zubilligt, deklaratorische Entscheidungen über das Ende der Zulassung zu treffen, um Rechtssicherheit herzustellen und für alle an der vertragsärztlichen Versorgung Beteiligten Klarheit darüber zu schaffen, ob ein Arzt (noch) berechtigt ist, vertragsärztlich tätig zu werden; dies betraf den mit dem vorliegenden vergleichbaren Fall, dass eine erteilte Zulassung wegen der Nichteinhaltung einer ihr beigefügten aufschiebenden Bedingung im Sinne des § 20 Abs. 3 Ärzte-ZV nicht wirksam geworden war (BSG 5.2.2003 - B 6 KA 22/02 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 2).

    Dies steht in Übereinstimmung auch mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung unter Beifügung aufschiebender Bedingungen im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gebilligt hat (siehe erneut BSG 5.2.2003 - B 6 KA 22/02 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 2).

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 41/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2011 - L 1 KA 22/11
    Dies entspräche der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 6.2.2008 - B 6 KA 41/06 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 14), nach der zwar nach § 86a Abs. 1 SGG Widerspruch und Anfechtungsklage grundsätzlich aufschiebende Wirkung haben, dies aber nicht im Falle eines Verwaltungsakts gilt, der eine durch Gesetz eintretende Rechtsfolge lediglich deklaratorisch feststellt, wie dies im vom Bundessozialgericht entschiedenen Rechtsstreit einer Beendigung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen Erreichens der Altersgrenze der Fall war.

    Während letztere Rechtsbehelfe aufschiebende Wirkung entfalten, ist dies bei den nur deklaratorisch-feststellenden Verwaltungsakten nicht der Fall (vgl. erneut BSG 6.2.2008 - B 6 KA 41/06 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 14).

  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2011 - L 1 KA 22/11
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von dem, der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 2010 (1 BvR 722/10, juris) zugrunde lag, und auf den die Antragstellerin hingewiesen hat.
  • BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B

    Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2011 - L 1 KA 22/11
    Die bundesdurchschnittlichen Umsätze der Arztgruppe der Radiologen betragen 381.500 EUR im Jahr, der Praxiskostenanteil beträgt nach der durchschnittlichen Kostenquote aller Arztgruppen 51, 7 % (zeitnächste verfügbare Grunddaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland, abrufbar unter www.kbv.de; zu deren Heranziehung siehe BSG 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B, ZMGR 2005, 324).
  • LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 B 835/06

    Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bei feststellenden Verwaltungsakten im

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2011 - L 1 KA 22/11
    Es ergibt sich aber im Ergebnis nichts anderes, wenn man wie das Sozialgericht mit dem Wortlaut von § 86a Abs. 1 Satz 2 SGG Rechtsbehelfen gegen alle feststellenden Verwaltungsakte ihre gesetzlich angeordnete aufschiebende Wirkung belässt (vgl. insoweit LSG Bayern 28.3.2007 - L 12 B 835/06 KA ER, GesR 2007, 410), jedoch bei nur deklaratorisch-feststellenden Verwaltungsakten ein Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Feststellung der aufschiebenden Wirkung dieser Rechtbehelfe ablehnt, wenn und weil damit das im Eilverfahren verfolgte Ziel einer Verbesserung der Rechtsstellung von vornherein nicht erreichbar ist (vgl. insoweit LSG Berlin-Brandenburg 28.11.2007 - L 7 B 153/07 KA ER, juris).
  • SG Hamburg, 23.12.2010 - S 3 KA 221/10
    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2011 - L 1 KA 22/11
    Zur weiteren Begründung für das Nichtwirksamwerden der der Antragstellerin erteilten Zulassung und die Ablehnung gerichtlichen Eilrechtsschutzes hiergegen wird auf die zutreffenden Ausführungen im Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 23. Dezember 2010 im Verfahren S 3 KA 221/10 ER und nach § 142 Abs. 2 Satz 3 SGG im Beschluss vom 10. Februar 2011 Bezug genommen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07

    Vertragsärztliche Versorgung - 68-Jahres-Altersgrenze für Vertragsärzte -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2011 - L 1 KA 22/11
    Es ergibt sich aber im Ergebnis nichts anderes, wenn man wie das Sozialgericht mit dem Wortlaut von § 86a Abs. 1 Satz 2 SGG Rechtsbehelfen gegen alle feststellenden Verwaltungsakte ihre gesetzlich angeordnete aufschiebende Wirkung belässt (vgl. insoweit LSG Bayern 28.3.2007 - L 12 B 835/06 KA ER, GesR 2007, 410), jedoch bei nur deklaratorisch-feststellenden Verwaltungsakten ein Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Feststellung der aufschiebenden Wirkung dieser Rechtbehelfe ablehnt, wenn und weil damit das im Eilverfahren verfolgte Ziel einer Verbesserung der Rechtsstellung von vornherein nicht erreichbar ist (vgl. insoweit LSG Berlin-Brandenburg 28.11.2007 - L 7 B 153/07 KA ER, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.01.2011 - L 5 KA 3990/10
    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2011 - L 1 KA 22/11
    Die in diesem Beschluss sowie in dem Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. Januar 2011 (L 5 KA 3990/10 ER-B, juris) dargelegten Anforderungen an den Sofortvollzug statusbeendender Entscheidungen der ärztlichen Zulassungsgremien kommen vorliegend nicht in ihrer ganzen Strenge zur Geltung, weil ein Sofortvollzug statusbeendender Entscheidungen nicht streitbefangen ist.
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    Mithin muss ein Bewerber die in Rede stehende Praxis nicht nur fortführen können, sondern auch fortführen wollen (zur Notwendigkeit eines Praxisfortführungswillens s Schleswig-Holsteinisches LSG - Beschluss vom 15.5.2008 - L 4 B 369/08 KA ER - Juris RdNr 28, 33 f = GesR 2008, 432 ff; LSG Hamburg Beschluss vom 8.3.2011 - L 1 KA 22/11 B ER - Juris RdNr 11 = MedR 2011, 825 ff; in diesem Sinne schon LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 - Juris RdNr 59, 60 = MedR 2006, 616 ff; ebenso Hesral in Ehlers, Fortführung von Arztpraxen, 3. Aufl 2009, RdNr 350; Flint in Hauck/Noftz, SGB V, Stand Februar 2013, § 103 RdNr 37; aA Pawlita in jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012 § 103 RdNr 77: keine hohen Anforderungen; ebenso Meschke in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, § 16b RdNr 69) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V setzt deshalb nicht allein voraus, dass noch eine fortführungsfähige Praxis besteht, sondern erfordert - als subjektives Moment - von dem sich auf eine Praxisnachfolge bewerbenden Arzt auch einen "Fortführungswillen" (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - vgl. auch Senat, Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - LSG Hamburg, Beschluss vom 08.03.2011 - L 1 KA 22/11 B ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.05.2008 - L 4 B 369/08 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 - Murawski in: LPK-SGB V, 4. Auflage, 2012, § 102 Rdn. 10).
  • SG Gelsenkirchen, 16.08.2016 - S 16 KA 2/16

    Zulassung eines Facharztes für Innere Medizin zur vertragsärztlichen Versorgung

    Ein Anordnungsgrund ist danach anzunehmen, wenn dem Antragsteller ein Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht zumutbar ist (LSG Hamburg, Beschluss vom 08.03.2011, Az.: L 1 KA 22/11 B ER); dabei sind die öffentlichen Interessen jenen der Verfahrensbeteiligten gegenüber zu stellen.
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